TElematikinfrastruktuR
TI-Anschluss Heilmittel
Physiotherapie | Ergotherapie Logopädie | Podologie
Vorbereitung auf die eVerordnung. Wir begleiten Sie sicher in die Zukunft.
Die eVO (eVerordnung) und damit die verpflichtende Anbindung für Heil– und Hilfsmittelanbieter an die Telematikinfrastruktur ist terminiert. Wann müssen welche Schritte verpflichtend durchgeführt werden? Wann brauchen Leistungserbringer und Leistungserbringerinnen welche Hardware und welche Software? Wann ist es sinnvoll tätig zu werden?
1. Schritt - zukunftssichere Software
Eins ist sicher: zur Verarbeitung der e-Verordnung und für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur benötigen Heilmittelerbringer eine zukunftssichere Software, die sie beim TI-Anschluss begleitet und sich stetig an neue Anforderungen und Vorgaben anpasst.
2. Schritt - der richtige Zeitpunkt
Unsere Empfehlung: Schliessen Sie sich dann an die TI an, wenn alle Rahmenbedingungen geklärt sind. Beachten Sie auch das Anforderungen an Hardware und technische Lösungen sich in den nächsten Monaten noch ändern können.
Deswegen: Verlassen Sie sich auf uns. Als NOVENTI-Ora-Kunde können Sie sich für den TI-Anschluss vormerken lassen und wir informieren Sie genau wann was zu tun ist.
3. Schritt - TI-Anbindung
Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur inklusive aller notwendigen Bestellungen wie Heilberufeausweis etc. wird mit offiziellen Fördergeldern unterstützt. Hier erhalten unsere Kundinnen und Kunden rechtzeitig Anleitungen und Tipps.
NOVENTI: mein Partner für die Telematikinfrastruktur – jetzt Services anfordern
Wir kennen TI - Vorteile für unsere Kundinnen und Kunden
Das bieten wir unseren Kundinnen und Kunden aus dem Bereich Apotheke bereits heute - profitieren Sie von unseren Erfahrungen mit der Telematikinfrastruktur in anderen Berufsgruppen!
Höchste TI–Ausfall–Sicherheit
Full–Service
TI-Anbindung
Kosten angelehnt an der TI-Förder-pauschale
Alle TI-Komponenten aus einer Hand
Zukunftssicher für
TI-Gateway und TI 2.0
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Telematikinfrastruktur in 3 Minuten
Was bedeutet die TI für Heilmittelerbringer?
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Telematikinfrastruktur Kommunikation im Gesundheitswesen
Die TI verbindet die Akteure im Gesundheitswesen. Aber was heißt das ganz konkret? Kennen Sie schon alle Fachbegriffe und wissen was zu tun ist?
Wie werden die Akteure im Gesundheitswesen zukünftig kommunizieren?
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Mit dem ersten Schritt starten: Praxisverwaltungssoftware NOVENTI Ora kennenlernen
Neue Rechtsvorschriften, wie Heilmittelrichtlinien, das Digitale Versorgungsgesetz (DVG) und die kommende Anbindung an die Telematikinfrastruktur bestimmen die Zukunft von Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen.
Die Lösung ist einfach: NOVENTI Ora!
Unsere Praxissoftware NOVENTI Ora bietet Ihnen die leistungsstarke und effiziente Lösung - jetzt und in Zukunft!
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Höchste Leistung und Sicherheit für die Telematikinfrastruktur
Sie haben noch Fragen?
Bitte finden Sie hier unsere FAQs. Weitere relevante Informationen bereiten wir Ihnen in unserem kostenfreien TI–Info–Service auf.
Wann muss ich mich an die Telematikinfrastruktur anschliessen?
Der Anschluss an die TI ist für die unterschiedlichen Leistungserbringer im Gesundheitswesen unterschiedlich geregelt. Für Ärzte und Apotheken gehört die TI bereits jetzt schon zum Berufsalltag und damit auch die e-Rezeptabrechnung von NOVENTI.
Für Heilmittel und Hilfsmittel sind diese Daten wichtig:
1. Januar 2026: verpflichtender TI-Anschluss für Leistungserbringer aus den Bereichen Heilmittel und Hilfsmittel
1. Januar 2027: die e-Verordnung für Heilmittel ist gesetzlich vorgegeben
1. Juli 2027: die e-Verordnung für Hilfsmittel ist gesetzlich vorgegeben

Was kostet der Anschluss an die Telematikinfrastruktur?
Durch den Anschluss an die Telematikinfrastruktur entstehen je nach Anbieter und Praxisgröße Anschaffungs- und Betriebskosten. Der TI-Anschluss für Heilmittel und Hilfsmittel wird gefördert. NOVENTI orientiert sich mit dem TI-Angebot für Kundinnen und Kunden an der Höhe dieser Förderbeträge, sodass die Kosten für den Anschluss erstattet werden können.
Wie hoch ist die Förderung durch die TI-Pauschale ?
Die Pauschalen werden von den Krankenkassen gemäß den Festlegungen des Bundesministeriums für Gesundheit nach § 378 Absatz 2 SGB V gewährt. Für Physiotherapeuten wurden sie bereits festgelegt.
Für Physiotherapie gilt:
Die monatliche Pauschale pro Praxis beträgt 200,22 €. Sie kann rückwirkend bis zum 1. Juli 2023 ausgezahlt werden. Die Pauschale wird quartalsweise zum 15. des dritten Monats ausgezahlt. Die Förderpauschale für einen eHBA ist bereits in der monatlichen Pauschale von 200,22 € inkludiert. Neben dieser Grundpauschale kann auch für jede/n Mitarbeiter/in eine Zuschlagspauschale von monatlich 7,48 Euro beantragt werden.
Die Pauschalen enthalten auch Kosten für weitere Anwendungen, Komponenten und Dienste, die derzeit noch nicht genutzt werden.

Was brauche ich für den TI-Anschluss?
Zu den notwendigen technischen Komponenten für den Erhalt der TI-Pauschalen gehören unter anderem:
die Anwendung Kommunikation im Medizinwesen (KIM) in der jeweils aktuellen Version
Konnektor inkl. gSMC-K und VPN-Zugangsdienst, ggf. in Rechenzentrum gehostet (TIaaS), oder TI-Gateway
eHealth-Kartenterminal (min 1 pro Praxis) inkl. gSMC-KT
eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) eID für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten mit gematik-Zulassung
SMC-B (Institutionsausweis) oder SM-B oder eID für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten mit gematik-Zulassung