Alles aus einer Hand und zukunftssicher.
Physiotherapie | Ergotherapie | Logopädie | Podologie
Startklar für die TI mit NOVENTI an Ihrer Seite
Ab dem 1. Januar 2026 ist die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) für Heilmittelerbringende verpflichtend. Damit beginnt eine neue Ära der digitalen Gesundheitsversorgung. Profitieren Sie schon jetzt von den Vorteilen der TI: sicherer Austausch mit Kassen und Kolleginnen und Kollegen, effiziente und sichere Prozesse und eine zukunftsfähige Praxis.
Mit NOVENTI Connect bieten wir Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung für den TI-Anschluss – direkt über Ihre Praxisverwaltungssoftware NOVENTI Ora. So wird der Einstieg in die TI nicht nur technisch möglich, sondern auch einfach, durchdacht und zukunftssicher.
Und das Beste: Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg zur TI-Anbindung. Anstatt auf Selbstinstallation zu setzen, begleiten wir Sie persönlich Schritt für Schritt – mit echter Partnerschaft und einem Service, auf den Sie sich verlassen können.
Ihre Vorteile mit NOVENTI Connect
Kosten durch TI‒Förderpauschale gedeckt*
Die Pauschale deckt die Kosten für den NOVENTI TI‒Anschluss und alle förderfähigen TI‒Komponenten auch von Drittanbietern (z. B. eHBA).
Erfahrener TI‒Experte
Mit mehr als fünf Jahren TI‒Erfahrung hat NOVENTI bereits über 6.000 erfolgreiche TI‒Installationen im Gesundheitswesen durchgeführt.
Alles aus einer Hand perfekt abgestimmt
NOVENTI ist Ihr zentraler Ansprechpartner für alle TI‒Komponenten und Fachanwendungen sowie für Software und Hardware.
Höchste TI‒Ausfallsicherheit
Backup‒Konnektoren und eine redundante Infrastruktur sorgen für eine sichere TI‒Anbindung und einen reibungslosen Praxisablauf.
Full Service‒
TI‒Anbindung
Die kontinuierliche Überwachung Ihrer TI und eine zentrale Wartung sorgen für einen sicheren Betrieb und reduzieren Aufwände.
Zukunftssicher für
TI‒Gateway und TI 2.0
Schon jetzt vorbereitet auf einen reibungslosen Wechsel auf TI‒Gateway.
*Die TI‒Förderpauschale gilt noch nicht für alle Heilmittelberufe. Das NOVENTI TI‒Angebot orientiert sich an der Physiotherapiepauschale und deckt in der Grundausstattung (1 Kartenterminal, 1 eHBA, 1 SMC‒B) alle förderfähigen TI‒Komponenten auch von Drittanbietern ab (Hardware, TI‒Installation, TI‒Betrieb, eHBA und SMC‒B). Die Kosten können über die Förderpauschale rückerstattet werden ausgenommen Privatpraxen.

DIE UHR TICKT!
Bestellen Sie jetzt den TI-Anschluss NOVENTI Connect, um nicht im Anbindungsstau stecken zu bleiben. NOVENTI Connect setzt die Praxissoftware NOVENTI Ora voraus – falls Sie diese noch nicht nutzen, können Sie die Software direkt mitbestellen.
Bewährte Technologie
Eine TI‒Lösung, auf die Sie sich verlassen können!
Die NOVENTI Connect-Lösung bietet Praxisinhaberinnen und -inhabern eine effiziente Alternative zum lokalen TI-Konnektor: Der Zugang zur TI erfolgt zentral über ein hochsicheres Rechenzentrum, das von Expertinnen und Experten betreut wird – selbstverständlich mit Standort in Deutschland. Der entscheidende Vorteil: Im Störungsfall kann sofort eingegriffen werden – ganz ohne zusätzlichen Aufwand in Ihrer Praxis. Die Verbindung zur TI wird sicher und unkompliziert über Ihr Kartenterminal und Ihre Praxisverwaltungssoftware NOVENTI Ora hergestellt.
Ihre TI‒Förderung optimal genutzt
Fairer Preis: Nicht nur die Kosten für das NOVENTI Connect-Basispaket, sondern auch der eHBA und die SMC-B sind vollständig durch die TI-Förderpauschale abgedeckt.*
Holen Sie sich Ihr Geld zurück!
Nutzen Sie zur Refinanzierung die Förderung des GKV-Spitzenverbands und erhalten Sie Ihre Ausgaben zurück!**
Reicht die TI-Förderpauschale aus, um die monatlich anfallenden TI-Kosten zu decken? Mit unserem TI-Fördercheck prüfen Sie es schnell und unkompliziert.
Voraussetzung für die Bestellung von NOVENTI Connect ist die Praxisverwaltungssoftware NOVENTI Ora. Sie nutzen NOVENTI Ora noch nicht? Kein Problem bestellen Sie die Software ganz bequem direkt mit der TI und profitieren Sie von einer perfekt abgestimmten Lösung!
NOVENTI Connect-Basispaket
154,73 €
monatlich
• TI-Anschluss und Support in einem hochsicheren Rechenzentrum in Deutschland • Installation per Fernzugriff (remote) in Ihrer Praxis • 1 eHealth-Kartenterminal • 1 sichere KIM-Adresse • Inkl. Schnittstelle zwischen NOVENTI Ora und Telematikinfrastruktur inkl. Pflege, Wartung und Support im Wert von 39,00€ pro Monat • Laufzeit 24 Monate
Optional: Vor-Ort-Installation des NOVENTI Connect-Basispakets
549,00 €
einmalig
• Installation durch zertifizierten Dienstleister • Kurzeinweisung vor Ort
Optional: Zusätzliches eHealth-Kartenterminal
619,00 €
einmalig
• eHealth-Kartenterminal inkl. gSMC-KT
Zusätzliches eHealth-Kartenterminal
6,50 €
monatlich • Anbindung Kartenterminal an das TIaaS-Rechenzentrum
Installationsstart ist vorraussichtlich ab Mitte Juli. Die Gebühren für NOVENTI Connect werden erst nach erfolgreicher Installationsdurchführung erhoben.
Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer (MwSt.). Zur Leistungsbeschreibung
*Die TI‒Förderpauschale gilt noch nicht für alle Heilmittelberufe. Das NOVENTI TI‒Angebot orientiert sich an der Physiotherapiepauschale und deckt in der Grundausstattung (1 Kartenterminal, 1 eHBA, 1 SMC‒B) alle förderfähigen TI‒Komponenten auch von Drittanbietern ab (Hardware, TI‒Installation, TI‒Betrieb, eHBA und SMC‒B). Die Kosten können über die Förderpauschale rückerstattet werden. ausgenommen Privatpraxen.

SICHERN SIE SICH IHREN TI-ANSCHLUSS VOM EXPERTEN
Der NOVENTI Connect-TI-Anschluss für Heilmittel setzt die Praxissoftware NOVENTI Ora voraus – falls Sie diese noch nicht nutzen, können Sie die Software direkt mitbestellen.
Persönliche Betreuung
statt Selbstinstallation
Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess – von der Bestellung über die Zertifizierung bis hin zur erfolgreichen Installation. Keine komplizierten Abläufe, keine Unsicherheiten: Mit NOVENTI haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der Ihre TI-Anbindung strukturiert, zuverlässig und entspannt gestaltet.
NOVENTI Ora und der TI-Anschluss
Höchste Leistung und Sicherheit mit NOVENTI Connect
In Kooperation mit dem deutschen Marktführer für Cybersecurity bieten wir Ihnen mit NOVENTI Connect einen der derzeit schnellsten und performantesten Rechenzentrumskonnektoren.
Sie haben noch Fragen?
Hier finden Sie unsere FAQs.
Was passiert, wenn ich mich nicht bis zum 01.01.2026 an die TI anschließe?
Wenn Sie sich als Physiotherapeutin oder Physiotherapeut nicht bis zum 01.01.2026 an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen, könnten Sie möglicherweise Nachteile bei der Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen erfahren, da die Anbindung an die TI für Heilmittelerbringerinnen und -erbringer und Hilfsmittelanbieterinnen und -anbieter ab diesem Datum verpflichtend wird.
Es ist wichtig, sich rechtzeitig um den Anschluss zu kümmern, um weiterhin alle Vorteile der TI nutzen zu können und reibungslos mit den Kostenträgern abrechnen zu können.
Wenn Sie ausschließlich privat behandeln und abrechnen, besteht keine Anschlusspflicht, aber eine Anbindung kann dennoch vorteilhaft sein.
Für Arztpraxen besteht eine Pflicht zum Anschluss an die TI – kommen sie dieser nicht nach, müssen die Ärztinnen und Ärzte mit Honorarabzügen rechnen. Ähnlich könnte dies auch in der Physiotherapie gehandhabt werden.

Können sich Privatpraxen an die TI anbinden?
Aktuell sind reine Privatpraxen von der TI-Anbindungspflicht ab 2026 nicht betroffen. Die TI-Anbindung betrifft zzt. nur Praxen die über die GKV abrechnen.
Allerdings könnte es auch für Privatpraxen später vorteilhaft sein, in die sichere Kommunikationsstruktur der TI eingebunden zu sein, beispielsweise bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA).
Wichtig: Bisher erhalten Privatpraxen keine TI-Förderpauschale.

Welche Installationsvoraussetzungen müssen erfüllt sein?
Voraussetzung für einen NOVENTI Connect TIaaS-Anschluss für Heilmittelpraxen ist die Praxisverwaltungssoftware NOVENTI Ora sowie ein freigeschalteter elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) und eine freigeschaltete Institutionskarte bzw. Security Module Card Typ B (SMC-B). Die für den TI-Anschluss erforderlichen Ausweise müssen Sie selbständig bei Ihrem Vertrauensdiensteanbieter bestellen.
Zur Installation muss auch eine gültige KIM-Adresse vorliegen. Diese ist im NOVENTI TI-Paket enthalten und muss nicht anderweitig beschafft werden. Nach dem Kauf der TI kann die KIM-Adresse seit dem 01. Juni 2025 im NOVENTI TI-Portal individuell selbst ausgewählt werden.
Was ist TI-as-a-Service (TIaaS)?
TI-as-a-Service ist ein cloudbasiertes Modell, bei dem der Zugang zur Telematikinfrastruktur über ein externes und von Expertinnen und Experten überwachtes Rechenzentrum erfolgt – ohne lokalen Konnektor in der Praxis.
Was heißt eHBA?
eHBA steht für elektronischer Heilberufsausweis. Er dient der Authentifizierung von Heilmittelerbringenden (Personen) und ermöglicht z. B. das qualifizierte elektronische Signieren medizinischer Dokumente.
Was heißt SMC-B?
Die SMC-B (Security Module Card – Institutionskarte) ist eine Chipkarte für medizinische Einrichtungen. Sie identifiziert eine Praxis oder Einrichtung gegenüber der Telematikinfrastruktur (TI) und ermöglicht den sicheren Zugriff.
Was ist KIM?
KIM steht für Kommunikation im Medizinwesen. Es ist ein sicherer E-Mail-Dienst innerhalb der TI zum datenschutzkonformen Austausch medizinischer Informationen.
Wie und wo bestelle ich SMC-B und eHBA?
Registrierung im elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR): Nicht-verkammerte Leistungserbringer, wie Physiotherapeuten, müssen sich zunächst im eGBR registrieren. Für die Antragstellung benötigt man die Berufserlaubnisurkunde in digitaler Form (z. B. als Foto oder PDF). Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie vom eGBR eine Vorgangsnummer. Mit Ihrer Vorgangsnummer können Sie bei Ihrem Vertrauensdiensteanbieter, z. B. bei D-Trust, bestellen.
Für die Bestellung ist eine vorherige Identifizierung erforderlich – entweder per Postident-Verfahren oder durch einen zertifizierten Partner von D-Trust. Danach können Sie Ihre SMC-B bestellen. Die Beantragung der SMC-B findet erneut im NRW-Serviceportal statt. Hierfür benötigen Sie den Nachweis für die Berechtigung einer Leistungserbringung im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB V) in digitaler Form (z. B. als Foto oder PDF), den Vertrag zur Leistungserbringung („Versorgungsvertrag“) sowie die Bestätigung des Beitritts zu einem Rahmenvertrag oder der Anerkenntnis eines Rahmenvertrages (z. B. seitens des Berufsverbandes, des GKV-Spitzenverbandes oder einer ARGE) oder die Beitrittserklärung zu einem Rahmenvertrag (wenn keine Bestätigung vorliegt) inklusive Ihres Institutionskennzeichens (IK-Nummer) und der eHBA-Nummer der institutsangehörigen Person.
Entsprechende Links und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie auf der Startseite im Abschnitt "Bestellhilfe eHBA".
Muss ich, auch wenn ich in einem anderen Bundesland tätig bin, eHBA und SMC-B über das NRW-Serviceportal bestellen?
Ja, unabhängig vom Bundesland müssen Sie den Antrag für eHBA und SMC-B beim eGBR über das NRW-Serviceportal stellen.
Benötige ich zwingend eine BundID, um einen eHBA und eine SMC-B zu beantragen?
Ja, um die Anträge für eHBA und SMC-B zu stellen, müssen Sie eine BundID im NRW-Serviceportal anlegen. Sie benötigen erst den eHBA, bevor Sie eine SMC-B beantragen können.
Was ist ein Vertrauensdiensteanbieter (VDA)?
Ein Vertrauensdiensteanbieter (VDA) stellt sichere digitale Dienste wie elektronische Signaturen oder Ausweise bereit. Er prüft die Identität der Nutzerinnen und Nutzer und sorgt für die rechtssichere Verwendung dieser Dienste in der TI. Unsere Empfehlung: D-Trust https://ehealth.d-trust.net/antragsportal/
Was ist ein Konnektor?
Der Konnektor stellt technisch den Zugang zur Telematikinfrastruktur her, indem er eine sichere Verbindung über ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) herstellt. Er kann vor Ort in der Praxis des Leistungserbringers eingerichtet werden oder zentral in einem Rechenzentrum betrieben werden.
Gilt TI-as-a-Service (TIaaS) auch als Konnektor, um die TI-Förderung zu erhalten?
Ja, TI-as-a-Service (TIaaS) zählt im Rahmen der TI-Förderpauschale als ein Konnektor für den TI-Zugang, egal ob lokal in der Praxis oder als Cloud-Lösung über ein Rechenzentrum mit VPN- oder TI-Gateway-Anbindung.
Wann erfolgt die TI-Installation?
NOVENTI beginnt ab Juli 2025 mit den TI-Installationen. Dabei folgt NOVENTI dem Prinzip: „Wer zuerst bestellt, wird zuerst bedient.“ Vermeiden Sie Engpässe vor der gesetzlichen Anbindungsfrist und bestellen Sie schon heute. Voraussetzung für einen NOVENTI Connect-TI-Anschluss ist die Praxisverwaltungssoftware NOVENTI Ora. Falls Sie die Praxisverwaltungssoftware noch nicht haben, können Sie NOVENTI Connect und NOVENTI Ora zusammen bestellen. NOVENTI ist dann Ihr zentraler Ansprechpartner für alle TI-Komponenten und Fachanwendungen sowie für Software und Hardware.
Die Installation wird im Rahmen einer Standardbestellung per Fernzugriff (remote) durch einen erfahrenen TI-Installationsdienstleister durchgeführt. Sie werden zur Terminvereinbarung proaktiv kontaktiert. Das für die Installation benötigte eHealth-Kartenterminal wird vor der Installation via sichere Lieferkette in Ihre Praxis gesendet. Vorbereitend auf die Installation erhalten Sie von NOVENTI eine Checkliste, damit Sie sich und Ihre Praxis optimal für eine reibungslose Installation vorbereiten können. Wichtig ist, dass Sie zur Installation bereits einen eHBA sowie eine freigeschaltete SMC-B vorliegen haben. Da der Bestellprozess langwierig ist, planen Sie hier mindestens acht bis zwölf Wochen Vorlauf ein! Nach dem Abschluss der Installation überprüft ein Techniker durch mehrere Tests noch vor Ort die Funktionsfähigkeit der Lösung.
Benötigt jede IK-Nummer eine eigene TI?
Ein Institutionskennzeichen (IK) vereinfacht den Abrechnungs- und Zahlungsvorgang zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse und hat mit der Anbindung an die TI zunächst einmal nichts zu tun. Die Anbindung an die TI erfolgt je zugelassene Praxis und nicht je IK-Nummer. Teilen sich z. B. ein Logopäde und ein Physiotherapeut dieselben Räumlichkeiten, wird je Praxis ein eigener TI-Vertrag benötigt, unabhängig davon, wie viele IK-Nummern die Praxis hat.