Wenn Sie sich als Heilmittelerbringer nicht bis zur gesetzlichen Anbindungspflicht an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen, könnten Sie möglicherweise Nachteile bei der Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen erfahren, da die Anbindung an die TI für Heilmittelerbringerinnen und -erbringer und Hilfsmittelanbieterinnen und -anbieter voraussichtlich ab diesem Datum verpflichtend wird.
Es ist wichtig, sich rechtzeitig um den Anschluss zu kümmern, um weiterhin alle Vorteile der TI nutzen zu können und reibungslos mit den Kostenträgern abrechnen zu können.
Wenn Sie ausschließlich privat behandeln und abrechnen, besteht keine Anschlusspflicht, aber eine Anbindung kann dennoch vorteilhaft sein.
Für Arztpraxen besteht eine Pflicht zum Anschluss an die TI – kommen sie dieser nicht nach, müssen die Ärztinnen und Ärzte mit Honorarabzügen rechnen. Ähnlich könnte dies auch bei den Heilmittelberufen gehandhabt werden.